{"id":54,"date":"2021-06-02T18:11:34","date_gmt":"2021-06-02T18:11:34","guid":{"rendered":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/?page_id=54"},"modified":"2025-04-07T11:38:11","modified_gmt":"2025-04-07T11:38:11","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/statuten\/","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"437\" height=\"429\" src=\"https:\/\/i1.wp.com\/digitalsailingclub.ch\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/DSC_Logo.png?resize=437%2C429&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-15\" srcset=\"https:\/\/i1.wp.com\/digitalsailingclub.ch\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/DSC_Logo.png?w=437&amp;ssl=1 437w, https:\/\/i1.wp.com\/digitalsailingclub.ch\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/DSC_Logo.png?resize=300%2C295&amp;ssl=1 300w, https:\/\/i1.wp.com\/digitalsailingclub.ch\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/DSC_Logo.png?resize=75%2C75&amp;ssl=1 75w\" sizes=\"auto, (max-width: 437px) 100vw, 437px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p><strong>Statuten des Digital Sailing Club \u2018DSC\u2019<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 1 Name \/ Sitz<br><\/strong>Unter dem Namen \u201eDigital Sailing Club\u201c, im folgenden kurz DSC genannt, besteht<br>ein im Jahre 2021 gegr\u00fcndeter Verein gem\u00e4ss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Z\u00fcrich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 2 Zweck<br><\/strong>Der DSC bezweckt:<br>&#8211; die F\u00f6rderung des Wassersportes, insbesondere des Segel- und Motorbootsportes;<br>&#8211; die Pflege guter Kameradschaft und Geselligkeit unter den Mitgliedern und Freunden des<br>Wassersportes;<br>&#8211; Gemeinsame Veranstaltungen zu organisieren wie: Segelt\u00f6rns, Regatten, Infoveranstaltungen, Ausfl\u00fcge rund ums Segeln &#8211; die Interessen des Wassersportes im allgemeinen und des DSC im Besonderen bei den<br>Dachverb\u00e4nden (ZSV und Swiss Sailing) zu vertreten;<br>&#8211; der DSC h\u00e4lt seine Mitglieder dazu an, ihren Sport umweltbewusst und r\u00fccksichtsvoll<br>auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 3 Mitgliedschaft<br><\/strong>Der DSC besteht aus:<br>&#8211; Aktivmitglieder                                                                                                                                                &#8211; Ehrenmitglieder<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 3.1 Aktivmitglieder<br><\/strong>Sie setzen sich zusammen aus Einzelmitgliedern und Paarmitgliedern (Ehepaare oder im gleichen Haushalt lebende Lebenspartner). Aktivmitglied kann werden, wer in einer IT Firma t\u00e4tig ist oder war oder in einem anderen IT-nahen Bereich t\u00e4tig ist und das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt hat. Sie werden gem\u00e4ss Art. 4 aufgenommen und haben Stimmrecht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 3.2 Ehrenmitglieder<br><\/strong>Ehrenmitglieder zahlen keine Mitgliedsbeitr\u00e4ge. DieEhrenmitgliedschaft ist g\u00fcltig f\u00fcr ein Jahr. Dieser Status kann von dem Vorstand eigenst\u00e4ndig f\u00fcr maximal ein Jahr vergeben werden. Eine Verl\u00e4ngerung kann in der Generalversammlung mit einem einfachen Mehr beantragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 3.3 Mitgliederverzeichnis<br><\/strong>Der Aktuar f\u00fchrt, in Zusammenarbeit mit dem Kassier, Verzeichnisse \u00fcber die Aktiv- und Ehrenmitglieder. Diese Verzeichnisse sind nach jeder Generalversammlung zu aktualisieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 4 Aufnahmen<\/strong>                                                                                                                             Potentielle Mitglieder k\u00f6nnen jederzeit einen Antrag zur Aufnahme via E-Mail an den Vorstand richten. Die Mitgliedschaft\u00a0wird nach Erhalt der Zahlung des Mitgliederbeitrages anerkannt (Art.5 Jahresbeitr\u00e4ge)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 4.1 Aufnahmen Ehrenmitglieder<\/strong>                                                                                                          Die Mitgliedschaft eines Ehrenmitglieds wird auf Antrag des Vorstandes, mit 4\/5 der s\u00e4mtlichen Stimmen des Vorstandes ernannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 5 Jahresbeitr\u00e4ge<br><\/strong>Mitgliederbeitr\u00e4ge werden j\u00e4hrlich in Rechnung gestellt. Nur Aktivmitglieder zahlen Mitgliederbeitr\u00e4ge. (Beitrag pro Jahr: CHF 190.-). Bei unterj\u00e4hrigen Aufnahmen (Art.4) gibt es die M\u00f6glichkeit nur einen Halb-Jahresbeitrag zu leisten (Beitrag pro Halb-Jahr: CHF 100.-). Die Entscheidung, ob der Jahres- oder Halbjahresbeitrag geleistet werden muss obliegt dem Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>Als DSC Mitglied kann man von der Sailcom Kollektivmitgliedschaft profitieren (Beitrag pro Jahr: CHF 100.-)<\/p>\n\n\n\n<p>Die Jahresbeitr\u00e4ge f\u00fcr Aktivmitglieder werden von der Generalversammlung festgesetzt. Sie sind 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. \u00c4nderungen des Mitgliederbeitrages m\u00fcssen in der Generalversammlung mit einem einfachen Mehr beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 8 Austritt<br><\/strong>Austrittsbegehren sind dem Vorstand schriftlich via E-mail einzureichen und k\u00f6nnen nur auf Ende des<br>Kalenderjahres gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 9 Ausschluss<br><\/strong>Durch Mehrheitsbeschluss (einfaches Mehr der durch die Anwesenden vertretenen Stimmen) kann<br>ein Mitglied an einer Mitglieder- oder Generalversammlung ausgeschlossen werden:<br>a) wenn es sich weigert, den Statuten, Reglementen oder den gefassten Beschl\u00fcssen der Organe<br>Folge zu leisten;<br>b) wenn es durch sein Verhalten die Interessen und das Ansehen des DSC verletzt oder<br>sch\u00e4digt;<br>c) wenn es seinen finanziellen Verpflichtungen trotz Mahnung bis am 31. Dezember des<br>entsprechenden Vereinsjahres nicht nachgekommen ist.<br><br><strong>Art. 10 Haftung<br><\/strong>F\u00fcr die Verbindlichkeiten des DSC haftet ausschliesslich das Vereinsverm\u00f6gen. Die pers\u00f6nliche<br>Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Mitglieder sind lediglich f\u00fcr ihre Beitr\u00e4ge und<br>Geb\u00fchren haftbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 11 Organe und Organisation<br><\/strong>Die Organe des DSC sind:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Generalversammlung<br>&#8211; die Mitgliederversammlung<br>&#8211; der Vorstand<br>&#8211; die Rechnungsrevisor<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 12 Generalversammlung<br><\/strong>Die ordentliche Generalversammlung findet allj\u00e4hrlich im 1. Quartal statt. Die Einladung dazu<br>erfolgt schriftlich via e-mail durch den Vorstand unter Beilage der Traktandenliste und ist mindestens zwei Wochen vor der Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 12.1 Befugnisse der Generalversammlung<br><\/strong>a) Genehmigung des<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Protokolls der letzten Versammlung;<br>&#8211; Jahresberichte;<br>&#8211; Jahresrechnung;<\/p>\n\n\n\n<p>b) Entlastung des Vorstandes;<br>c) Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge;<br>d) Beschlussfassung \u00fcber das Budget;<br>e) Wahlen:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; der Mitglieder des Vorstandes;<br>&#8211; des Rechnungsrevisors;<br>&#8211; von Mitgliedern der Kommissionen;<\/p>\n\n\n\n<p>f) Aufnahmen, Ausschl\u00fcsse, Ernennungen und Mutationen von Mitgliedern;<br>g) \u00c4nderungen der Statuten;<br>h) Aufl\u00f6sung des DSC.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 12.2 Stimmrecht und Wahlrecht<br><\/strong>Aktivmitglieder haben grunds\u00e4tzlich eine Stimme. Bei Paar Mitgliedern haben beide<br>Partner je eine Stimme. Ehrenmitglieder\u00a0 sind nicht stimmberechtigt.<br><br><strong>Art. 12.3 Stimmabgabe<br><\/strong>Die Generalversammlung beschliesst und w\u00e4hlt offen mit einfachem Mehr der durch die<br>Anwesenden vertretenen Stimmen. Geheime Abstimmungen und Wahlen erfolgen auf Antrag von<br>1\/3 der anwesenden Mitglieder oder des Vorstandes.<br><br><strong>Art. 12.4 Antr\u00e4ge<br><\/strong>Allf\u00e4llige Antr\u00e4ge der Mitglieder sind sp\u00e4testens eine Woche vor der Generalversammlung dem<br>Vorstand schriftlich via E-mail einzureichen. Versp\u00e4tet eingereichte oder an der Generalversammlung selbst gestellte Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nur dann behandelt werden, wenn die Generalversammlung mit einer<br>Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen in diesem Sinne beschliesst.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 13 Mitgliederversammlung<br><\/strong>An den nach Bedarf durchzuf\u00fchrenden Mitgliederversammlungen werden aktuelle Themen<br>behandelt, die den Wassersport im weitesten Sinn und den DSC im Besonderen betreffen.<br>Antr\u00e4ge von Mitgliedern zu Handen der Versammlung sind vor deren Beginn dem Pr\u00e4sidenten<br>schriftlich einzureichen. Es steht dem Vorstand frei, die Diskussion dar\u00fcber auf die n\u00e4chste<br>Versammlung zu vertagen.<br>An einer Mitgliederversammlung k\u00f6nnen ebenfalls neue Mitglieder gem\u00e4ss Art. 4 aufgenommen<br>werden.<br>Die Versammlung beschliesst, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, mit einfachem<br>Stimmenmehr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 14 Vorstand<\/strong><br>Der Vorstand besteht mindestens aus folgenden Positionen:<br>&#8211; dem Pr\u00e4sident\/in<br>&#8211; dem Vizepr\u00e4sident\/in<br>&#8211; dem Aktuar\/in (Kommunikationschef\/in)<br>&#8211; dem Kassier\/in (Finanzchef\/in)<br>Weitere Aktivmitglieder k\u00f6nnen auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung gew\u00e4hlt<br>werden. Eine Person, kann mehrere Vorstandspositionen besetzen.\u00a0<br><br><strong>Art. 14.1 Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes<br><\/strong>Der Vorstand vertritt den DSC im Rahmen der Statuten nach aussen. Er f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der<br>Generalversammlung aus. Er ist verantwortlich f\u00fcr die Administration und die Vorbereitung von<br>Versammlungen und Veranstaltungen.<br>Der Vorstand ist berechtigt, im Rahmen des genehmigten Budgets \u00fcber die Mittel des DSC zu<br>verf\u00fcgen. F\u00fcr ausserordentliche, im Budget nicht vorgesehen einmalige Ausgaben bis zu maximal<br>CHF 2\u2019000.- (Schweizerfranken zweitausend) pro Jahr, ist der Vorstand in eigener Kompetenz<br>zust\u00e4ndig. Die H\u00f6he des Betrages kann durch die Generalversammlung angepasst werden. \u00dcber<br>die Verwendung des beanspruchten Betrages muss separat und detailliert abgerechnet werden.<br><br><strong>Art. 14.2 Amtsdauer und Wahl des Vorstandes<br><\/strong>Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr eine Amtsdauer von einem Jahr gew\u00e4hlt und m\u00fcssen Aktivmitglieder sein.<br><br><strong>Art. 14.3 Unterschriftsberechtigung<\/strong><br>Die rechtsverbindliche Unterschrift f\u00fcr den DSC f\u00fchren:<br>&#8211; f\u00fcr die laufenden Gesch\u00e4fte der Pr\u00e4sident oder Vizepr\u00e4sident kollektiv mit einem Mitglied des<br>Vorstandes;<br>&#8211; f\u00fcr Kassagesch\u00e4fte der Kassier kollektiv mit dem Pr\u00e4sidenten oder Vizepr\u00e4sidenten.<br><br><strong>Art. 15 Rechnungsrevisor<br><\/strong>Der Rechnungsrevisor pr\u00fcft die Finanzen des DSC und die Rechnungsf\u00fchrung des Kassiers.<br>Er erstattet der Generalversammlung schriftlich Bericht und Antrag \u00fcber die Genehmigung der<br>Jahresrechnung.<br>Die Generalversammlung w\u00e4hlt einen Revisor. Die Amtsdauer betr\u00e4gt ein Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 16 Vereinsjahr<br><\/strong>Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 17 Aufl\u00f6sung des DSC<br><\/strong>Die Aufl\u00f6sung des DSC kann mit \u2158 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen<br>werden.. Die Versammlung zur\u00a0 Aufl\u00f6sung muss 60 Tage vor Abstimmung an alle Mitglieder kommuniziert werden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 18 Verwendung des DSC-Verm\u00f6gens<br><\/strong>Wird der DSC aufgel\u00f6st, beschliesst die letzte Generalversammlung \u00fcber die Verwendung eines<br>allf\u00e4lligen Verm\u00f6gens.<br><br><strong>Art. 19 Reglemente<br><\/strong>Bei Bedarf kann der Vorstand in Erg\u00e4nzung zu den Statuten Reglemente erlassen (z.B.<br>Regatta-Reglement).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 20 Statuten \/ \u00dcbergangsbestimmungen<br><\/strong>Jedes Mitglied erh\u00e4lt bei der Aufnahme ein Exemplar der Statuten. Alle in diesen Statuten verwendeten Personenbezeichnungen gelten sinngem\u00e4ss f\u00fcr alle Geschlechter.<br>Diese Statuten treten mit der Annahme durch die Generalversammlung vom 6. Juni 2021 in<br>Kraft und ersetzen alle fr\u00fcheren Statuten sowie alle mit den neuen Statuten in Widerspruch<br>stehenden Beschl\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong><em>Z\u00fcrich, den 9. Juni 2021<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Mitglieder des Vorstandes 2025:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><strong>Position<\/strong><\/td><td><strong>Name<\/strong><\/td><\/tr><tr><td>Pr\u00e4sident<\/td><td>Ivo Claus<\/td><\/tr><tr><td>Vizepr\u00e4sidentin<\/td><td>Dana Riedener<\/td><\/tr><tr><td>Aktuar (Member &amp; Event)<\/td><td>Katia Miniati<\/td><\/tr><tr><td>Kassierin<\/td><td>Dana Riedener<\/td><\/tr><tr><td>Vorstandsmitglied (Regatta &amp; Kommunikation)<\/td><td>Matthias Rieke<\/td><\/tr><tr><td>Revisor<\/td><td>Renata Groner<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statuten des Digital Sailing Club \u2018DSC\u2019 Art. 1 Name \/ SitzUnter dem Namen \u201eDigital Sailing Club\u201c, im folgenden kurz DSC genannt, bestehtein im Jahre 2021 gegr\u00fcndeter Verein gem\u00e4ss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Z\u00fcrich. Art. 2 ZweckDer DSC bezweckt:&#8211; die F\u00f6rderung des Wassersportes, insbesondere des Segel- und Motorbootsportes;&#8211; die Pflege guter Kameradschaft und Geselligkeit unter den Mitgliedern und Freunden desWassersportes;&#8211; Gemeinsame Veranstaltungen zu organisieren wie: Segelt\u00f6rns, Regatten, Infoveranstaltungen, Ausfl\u00fcge rund ums Segeln &#8211; die Interessen des Wassersportes im allgemeinen und des DSC im Besonderen bei denDachverb\u00e4nden (ZSV und Swiss Sailing) zu vertreten;&#8211; der DSC h\u00e4lt seine Mitglieder dazu an, ihren Sport umweltbewusst und r\u00fccksichtsvollauszu\u00fcben. Art. 3 MitgliedschaftDer DSC besteht aus:&#8211; Aktivmitglieder &#8211; Ehrenmitglieder Art. 3.1 AktivmitgliederSie setzen sich zusammen aus Einzelmitgliedern und Paarmitgliedern (Ehepaare oder im gleichen Haushalt lebende Lebenspartner). Aktivmitglied kann werden, wer in einer IT Firma t\u00e4tig ist oder war oder in einem anderen IT-nahen Bereich t\u00e4tig ist und das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt hat. Sie werden gem\u00e4ss Art. 4 aufgenommen und haben Stimmrecht. Art. 3.2 EhrenmitgliederEhrenmitglieder zahlen keine Mitgliedsbeitr\u00e4ge. DieEhrenmitgliedschaft ist g\u00fcltig f\u00fcr ein Jahr. Dieser Status kann von dem Vorstand eigenst\u00e4ndig f\u00fcr maximal ein Jahr vergeben werden. Eine Verl\u00e4ngerung kann in der Generalversammlung mit einem einfachen Mehr beantragt werden. Art. 3.3 MitgliederverzeichnisDer Aktuar f\u00fchrt, in Zusammenarbeit mit dem Kassier, Verzeichnisse \u00fcber die Aktiv- und Ehrenmitglieder. Diese Verzeichnisse sind nach jeder Generalversammlung zu aktualisieren. Art. 4 Aufnahmen Potentielle Mitglieder k\u00f6nnen jederzeit einen Antrag zur Aufnahme via E-Mail an den Vorstand richten. Die Mitgliedschaft\u00a0wird nach Erhalt der Zahlung des Mitgliederbeitrages anerkannt (Art.5 Jahresbeitr\u00e4ge) Art. 4.1 Aufnahmen Ehrenmitglieder Die Mitgliedschaft eines Ehrenmitglieds wird auf Antrag des Vorstandes, mit 4\/5 der s\u00e4mtlichen Stimmen des Vorstandes ernannt. Art. 5 Jahresbeitr\u00e4geMitgliederbeitr\u00e4ge werden j\u00e4hrlich in Rechnung gestellt. Nur Aktivmitglieder zahlen Mitgliederbeitr\u00e4ge. (Beitrag pro Jahr: CHF 190.-). Bei unterj\u00e4hrigen Aufnahmen (Art.4) gibt es die M\u00f6glichkeit nur einen Halb-Jahresbeitrag zu leisten (Beitrag pro Halb-Jahr: CHF 100.-). Die Entscheidung, ob der Jahres- oder Halbjahresbeitrag geleistet werden muss obliegt dem Vorstand. Als DSC Mitglied kann man von der Sailcom Kollektivmitgliedschaft profitieren (Beitrag pro Jahr: CHF 100.-) Die Jahresbeitr\u00e4ge f\u00fcr Aktivmitglieder werden von der Generalversammlung festgesetzt. Sie sind 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. \u00c4nderungen des Mitgliederbeitrages m\u00fcssen in der Generalversammlung mit einem einfachen Mehr beschlossen werden. Art. 8 AustrittAustrittsbegehren sind dem Vorstand schriftlich via E-mail einzureichen und k\u00f6nnen nur auf Ende desKalenderjahres gestellt werden. Art. 9 AusschlussDurch Mehrheitsbeschluss (einfaches Mehr der durch die Anwesenden vertretenen Stimmen) kannein Mitglied an einer Mitglieder- oder Generalversammlung ausgeschlossen werden:a) wenn es sich weigert, den Statuten, Reglementen oder den gefassten Beschl\u00fcssen der OrganeFolge zu leisten;b) wenn es durch sein Verhalten die Interessen und das Ansehen des DSC verletzt odersch\u00e4digt;c) wenn es seinen finanziellen Verpflichtungen trotz Mahnung bis am 31. Dezember desentsprechenden Vereinsjahres nicht nachgekommen ist. Art. 10 HaftungF\u00fcr die Verbindlichkeiten des DSC haftet ausschliesslich das Vereinsverm\u00f6gen. Die pers\u00f6nlicheHaftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Mitglieder sind lediglich f\u00fcr ihre Beitr\u00e4ge undGeb\u00fchren haftbar. Art. 11 Organe und OrganisationDie Organe des DSC sind: &#8211; die Generalversammlung&#8211; die Mitgliederversammlung&#8211; der Vorstand&#8211; die Rechnungsrevisor Art. 12 GeneralversammlungDie ordentliche Generalversammlung findet allj\u00e4hrlich im 1. Quartal statt. Die Einladung dazuerfolgt schriftlich via e-mail durch den Vorstand unter Beilage der Traktandenliste und ist mindestens zwei Wochen vor der Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden. Art. 12.1 Befugnisse der Generalversammlunga) Genehmigung des &#8211; Protokolls der letzten Versammlung;&#8211; Jahresberichte;&#8211; Jahresrechnung; b) Entlastung des Vorstandes;c) Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge;d) Beschlussfassung \u00fcber das Budget;e) Wahlen: &#8211; der Mitglieder des Vorstandes;&#8211; des Rechnungsrevisors;&#8211; von Mitgliedern der Kommissionen; f) Aufnahmen, Ausschl\u00fcsse, Ernennungen und Mutationen von Mitgliedern;g) \u00c4nderungen der Statuten;h) Aufl\u00f6sung des DSC. Art. 12.2 Stimmrecht und WahlrechtAktivmitglieder haben grunds\u00e4tzlich eine Stimme. Bei Paar Mitgliedern haben beidePartner je eine Stimme. Ehrenmitglieder\u00a0 sind nicht stimmberechtigt. Art. 12.3 StimmabgabeDie Generalversammlung beschliesst und w\u00e4hlt offen mit einfachem Mehr der durch dieAnwesenden vertretenen Stimmen. Geheime Abstimmungen und Wahlen erfolgen auf Antrag von1\/3 der anwesenden Mitglieder oder des Vorstandes. Art. 12.4 Antr\u00e4geAllf\u00e4llige Antr\u00e4ge der Mitglieder sind sp\u00e4testens eine Woche vor der Generalversammlung demVorstand schriftlich via E-mail einzureichen. Versp\u00e4tet eingereichte oder an der Generalversammlung selbst gestellte Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nur dann behandelt werden, wenn die Generalversammlung mit einerMehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen in diesem Sinne beschliesst. Art. 13 MitgliederversammlungAn den nach Bedarf durchzuf\u00fchrenden Mitgliederversammlungen werden aktuelle Themenbehandelt, die den Wassersport im weitesten Sinn und den DSC im Besonderen betreffen.Antr\u00e4ge von Mitgliedern zu Handen der Versammlung sind vor deren Beginn dem Pr\u00e4sidentenschriftlich einzureichen. Es steht dem Vorstand frei, die Diskussion dar\u00fcber auf die n\u00e4chsteVersammlung zu vertagen.An einer Mitgliederversammlung k\u00f6nnen ebenfalls neue Mitglieder gem\u00e4ss Art. 4 aufgenommenwerden.Die Versammlung beschliesst, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, mit einfachemStimmenmehr. Art. 14 VorstandDer Vorstand besteht mindestens aus folgenden Positionen:&#8211; dem Pr\u00e4sident\/in&#8211; dem Vizepr\u00e4sident\/in&#8211; dem Aktuar\/in (Kommunikationschef\/in)&#8211; dem Kassier\/in (Finanzchef\/in)Weitere Aktivmitglieder k\u00f6nnen auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung gew\u00e4hltwerden. Eine Person, kann mehrere Vorstandspositionen besetzen.\u00a0 Art. 14.1 Aufgaben und Kompetenzen des VorstandesDer Vorstand vertritt den DSC im Rahmen der Statuten nach aussen. Er f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse derGeneralversammlung aus. Er ist verantwortlich f\u00fcr die Administration und die Vorbereitung vonVersammlungen und Veranstaltungen.Der Vorstand ist berechtigt, im Rahmen des genehmigten Budgets \u00fcber die Mittel des DSC zuverf\u00fcgen. F\u00fcr ausserordentliche, im Budget nicht vorgesehen einmalige Ausgaben bis zu maximalCHF 2\u2019000.- (Schweizerfranken zweitausend) pro Jahr, ist der Vorstand in eigener Kompetenzzust\u00e4ndig. Die H\u00f6he des Betrages kann durch die Generalversammlung angepasst werden. \u00dcberdie Verwendung des beanspruchten Betrages muss separat und detailliert abgerechnet werden. Art. 14.2 Amtsdauer und Wahl des VorstandesDie Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr eine Amtsdauer von einem Jahr gew\u00e4hlt und m\u00fcssen Aktivmitglieder sein. Art. 14.3 UnterschriftsberechtigungDie rechtsverbindliche Unterschrift f\u00fcr den DSC f\u00fchren:&#8211; f\u00fcr die laufenden Gesch\u00e4fte der Pr\u00e4sident oder Vizepr\u00e4sident kollektiv mit einem Mitglied desVorstandes;&#8211; f\u00fcr Kassagesch\u00e4fte der Kassier kollektiv mit dem Pr\u00e4sidenten oder Vizepr\u00e4sidenten. Art. 15 RechnungsrevisorDer Rechnungsrevisor pr\u00fcft die Finanzen des DSC und die Rechnungsf\u00fchrung des Kassiers.Er erstattet der Generalversammlung schriftlich Bericht und Antrag \u00fcber die Genehmigung derJahresrechnung.Die Generalversammlung w\u00e4hlt einen Revisor. Die Amtsdauer betr\u00e4gt ein Jahr. Art. 16 VereinsjahrDas Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Art. 17 Aufl\u00f6sung des DSCDie Aufl\u00f6sung des DSC kann mit \u2158 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossenwerden.. Die Versammlung zur\u00a0 Aufl\u00f6sung muss 60 Tage vor Abstimmung an alle Mitglieder kommuniziert werden.\u00a0 Art. 18 Verwendung des DSC-Verm\u00f6gensWird der DSC aufgel\u00f6st, beschliesst die letzte Generalversammlung \u00fcber die Verwendung einesallf\u00e4lligen Verm\u00f6gens. Art. 19 ReglementeBei Bedarf kann der Vorstand in Erg\u00e4nzung zu den Statuten Reglemente erlassen (z.B.Regatta-Reglement). Art. 20 Statuten \/ \u00dcbergangsbestimmungenJedes Mitglied erh\u00e4lt bei der Aufnahme ein Exemplar der Statuten. Alle in diesen Statuten verwendeten Personenbezeichnungen gelten sinngem\u00e4ss f\u00fcr alle Geschlechter.Diese Statuten treten mit der Annahme durch die Generalversammlung vom 6. Juni 2021 inKraft und ersetzen alle fr\u00fcheren Statuten sowie alle mit den neuen Statuten in Widerspruchstehenden Beschl\u00fcsse. Z\u00fcrich, den 9. Juni 2021 Mitglieder des Vorstandes 2025: Position Name Pr\u00e4sident Ivo Claus Vizepr\u00e4sidentin Dana Riedener Aktuar (Member &amp; Event) Katia Miniati Kassierin Dana Riedener Vorstandsmitglied (Regatta &amp; Kommunikation) Matthias Rieke Revisor Renata Groner<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"class_list":["post-54","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=54"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1515,"href":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions\/1515"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/digitalsailingclub.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=54"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}